NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG ODER FREIGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, JEDES BUNDESSTAATES DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES DISTRICT OF COLUMBIA) (DIE "VEREINIGTEN STAATEN"), AUSTRALIEN, KANADA, DER SONDERVERWALTUNGSREGION HONGKONG DER VOLKSREPUBLIK CHINA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE RECHTSWIDRIG WÄRE. DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT KEIN ANGEBOT FÜR DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DAR.
Wir verweisen auf die Börsenmitteilung von The Kingfish Company N.V. ("Königsfisch" oder der "Unternehmen") am 28. September 2022 über den Abschluss einer bedingten Privatplatzierung von 24.224.781 neuen Aktien des Unternehmens zu einem Bezugspreis von NOK 8,410 pro Aktie (die "Angebotspreis"), wodurch ein Bruttoerlös von ca. 203,7 Mio. NOK, umgerechnet ca. 19,7 Mio. EUR (die "Privatplatzierung"), und die Hauptmitteilung vom 28. September 2022 über ein geplantes vollständig gezeichnetes Folgeangebot neuer Aktien der Gesellschaft (die "Späteres Angebot"). Ferner wird auf die dem Aufsichtsrat der Gesellschaft von der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. Oktober 2022 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe der neuen Aktien im Rahmen des Folgeangebots und auf die Börsenmitteilung vom 23. Dezember 2022 über die Genehmigung eines für die Zwecke des Folgeangebots erstellten Prospekts durch die niederländische Behörde für die Finanzmärkte und die Passportierung nach Norwegen (der "Prospekte“).
Der Prospekt ist, vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Beschränkungen in bestimmten Ländern, auf den folgenden Websites verfügbar, www.arctic.com/secno/en/offerings, www.dnb.no/emisjoner und auf der Website der Gesellschaft (https://www.the-kingfish-company.com/stock-exchange-filings).
Weitere Informationen zum Nachfolgeangebot
Das Nachfolgeangebot besteht aus einem Angebot von bis zu 18.884.315 neuen Aktien der Gesellschaft (das "Angebot Aktien"), die sich an berechtigte Aktionäre (wie unten definiert) richtet, um einen Bruttoerlös von ca. 158,8 Mio. NOK zu erzielen, was ca. 15,3 Mio. EUR entspricht. Der Zeichnungspreis pro Angebotsaktie entspricht dem Angebotspreis der Privatplatzierung.
Das Folgeangebot wird vollständig von Stolt-Nielsen M.S. Ltd., Creadev international S.A.S, Rabo Participates B.V., Claris B.V., Kverva Finans AS und a.s.r. Asset Management (zusammen die "UNTERNEHMEN") vorbehaltlich der Bedingungen eines zwischen der Gesellschaft und den Investoren abgeschlossenen Emissionsübernahmevertrags. Gemäß dem Übernahmevertrag hat sich jeder der Investoren einzeln, aber nicht gemeinsam, verpflichtet, in Ermangelung einer Zeichnung durch berechtigte Aktionäre, selbst Angebotsaktien zum Angebotspreis zu zeichnen, und kann dazu nach dem Ermessen der Gesellschaft aufgefordert werden. Den Anlegern werden nur Angebotsaktien zugeteilt, die nicht von berechtigten Aktionären gezeichnet werden. Soweit die Gesellschaft von der Übernahmeverpflichtung Gebrauch macht, werden die Übernahmeverpflichtungen der Investoren entsprechend der Gesamtzahl der von den Berechtigten Aktionären im Rahmen des Folgeangebots gezeichneten Aktien in einer abgestuften Reihenfolge der Reduzierung zwischen den Investoren reduziert. Weitere Informationen über die Zeichnungsvereinbarung finden Sie in Abschnitt 10.5 des Prospekts.
Das Folgeangebot richtet sich an die am 27. September 2022 bestehenden Aktionäre, die am 29. September 2022 bei der VPS registriert sind (die "Stichtag"), denen (i) im Rahmen der Privatplatzierung keine neuen Aktien zugeteilt wurden und die (ii) nicht in einem Land ansässig sind, in dem ein solches Angebot rechtswidrig wäre oder in anderen Ländern als den Niederlanden und Norwegen die Einreichung eines Prospekts, eine Registrierung oder ähnliche Maßnahmen erfordern würde ("Anspruchsberechtigte Aktionäre“).
Berechtigten Aktionären werden auf der Grundlage ihres eingetragenen Anteils an der VPS am Ende des Stichtags nicht handelbare Bezugsrechte gewährt (die "Zeichnungsrechte") zur Zeichnung und Zuteilung von Angebotsaktien im Rahmen des Folgeangebots. Jedem Berechtigten Aktionär werden 0,50002 Bezugsrechte pro eine (1) bestehende Aktie gewährt, die am Stichtag auf den jeweiligen Berechtigten Aktionär eingetragen ist. Die Anzahl der an jeden Berechtigten Aktionär ausgegebenen Bezugsrechte wird auf das nächste ganze Bezugsrecht abgerundet. Jedes ganze Bezugsrecht berechtigt, vorbehaltlich der geltenden Wertpapiergesetze, zur Zeichnung und Zuteilung einer Angebotsaktie im Rahmen des Folgeangebots. Die Bezugsrechte werden nicht notiert und zum Handel zugelassen und sind nicht übertragbar. Eine Zeichnung ohne Bezugsrechte und eine Überzeichnung im Rahmen des Nachfolgeangebots sind nicht zulässig. Bezugsrechte, die nicht vor Ablauf der Bezugsfrist zur Zeichnung von Angebotsaktien verwendet werden, verfallen ohne Entschädigung des Inhabers und sind daher ab diesem Zeitpunkt wertlos.
Die Zeichnungsfrist des Folgeangebots beginnt heute, am 3. Januar 2023 um 09:00 Uhr (MEZ) und endet am 16. Januar 2023 um 16:30 Uhr (MEZ). Die Gesellschaft behält sich nach Rücksprache mit den Managern (wie unten definiert) das Recht vor, die Zeichnungsfrist zu beschleunigen oder zu verlängern.
Die Zuteilung der Angebotsaktien wird voraussichtlich nach Ablauf der Zeichnungsfrist am oder um den 17. Januar 2023 erfolgen, vorbehaltlich einer Beschleunigung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist. Die Zahlung für die einem Zeichner zugeteilten Angebotsaktien wird voraussichtlich am oder um den 20. Januar 2023 fällig.
Die Angebotsaktien werden an der Euronext Growth Oslo unter der ISIN NL00150001S5 der Gesellschaft notiert, sobald die Angebotsaktien in der VPS ausgegeben wurden, was voraussichtlich am oder um den 28. Januar 2023 der Fall sein wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Angebotsaktien am oder um den 29. Januar 2023 auf das VPS-Konto der jeweiligen Zeichner, denen sie zugeteilt werden, geliefert werden.
Der Abschluss des Nachfolgeangebots steht unter dem Vorbehalt, dass (i) der Aufsichtsrat der Gesellschaft die erforderlichen Beschlüsse zur Durchführung des Nachfolgeangebots fasst, einschließlich des Beschlusses zur Durchführung des Nachfolgeangebots und zur Ausgabe der Angebotsaktien, (ii) die Ausfertigung und Übergabe einer Urkunde über die Ausgabe der Angebotsaktien an die Registerstelle der Gesellschaft in der VPS, DNB Bank ASA (die "VPS-Registrator"(iii) die Eintragung der Ausgabe der Angebotsaktien durch die Gesellschaft in das Aktionärsregister der Gesellschaft; (iv) der Zahlungseingang für die zugeteilten Angebotsaktien; und (v) die Ausgabe einer entsprechenden Anzahl von Aktien der VPS durch die Registerstelle der VPS.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Folgeangebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen vor der Lieferung der Angebotsaktien zu stornieren.
Zeichnern des Folgeangebots, die in Norwegen ansässig sind und eine norwegische persönliche Identifikationsnummer haben, wird empfohlen, die Angebotsaktien über das Online-Antragssystem der VPS zu zeichnen (oder indem sie dem Link zu diesem Online-Antragssystem auf der folgenden Website folgen): www.arctic.com/secno/en/offerings und www.dnb.no/emisjoner). Zeichner des Folgeangebots, die keinen Zugang zum Online-Antragssystem der VPS haben, müssen den Zeichnungsschein verwenden, der dem Prospekt als Anhang B beigefügt ist.
Zusätzliche Informationen über das Nachfolgeangebot und weitere Anweisungen zu den Verfahren für die Zeichnung der Angebotsaktien, die Zahlung und die Lieferung sind im Prospekt enthalten.
Beraterinnen und Berater
Arctic Securities AS und DNB Markets, ein Teil der DNB Bank ASA, handeln als Manager ("Manager") in Verbindung mit dem anschließenden Angebot. Wikborg Rein Advokatfirma AS agiert als norwegischer Rechtsberater und DLA Piper Nederland N.V. agiert als niederländischer Rechtsberater von Kingfish in Verbindung mit dem Folgeangebot.
Über The Kingfish Company N.V.
The Kingfish Company ist ein Pionier und führend in der nachhaltigen Aquakultur an Land. Die derzeitige jährliche Produktionskapazität in der Kingfish Zeeland-Anlage in den Niederlanden beträgt 1.500 Tonnen hochwertigen und hochwertigen Gelbschwanz-Königsfisch. Eine Erweiterung ist im Gange, und die Kapazität in den Niederlanden soll im ersten Quartal 2023 3 500 Tonnen erreichen. Kingfish Maine ist nun von den lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Aufsichtsbehörden uneingeschränkt zugelassen.
Die Produktion erfolgt in modernen Kreislaufanlagen, die die biologische Vielfalt schützen und die Biosicherheit gewährleisten. Das Wohlergehen der Tiere steht an erster Stelle, und der Fisch wird ohne den Einsatz von Antibiotika und Impfstoffen gezüchtet. Der Betrieb wird zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie aus Wind, Sonne und Biogas versorgt. Die Anlagen des Unternehmens werden mit Meerwasser betrieben, wodurch die Verschwendung von kostbarem Süßwasser vermieden wird.
Das derzeit wichtigste Produkt von The Kingfish Company, der Gelbschwanz-Königsfisch (auch bekannt als Ricciola/Hiramasa/Großer Bernsteinfisch), ist eine äußerst vielseitige Premium-Fischart, die in der italienischen und asiatischen Fusionsküche sehr bekannt ist. Seine Produkte sind vom Aquaculture Stewardship Council (ASC), Best Aquaculture Practices (BAP) und British Retail Consortium (BRC) als nachhaltig und umweltfreundlich zertifiziert und anerkannt. Es wurde mit dem Seafood Excellence Award 2019 ausgezeichnet und wird von der Good Fish Foundation als grüne Wahl empfohlen.
Für Medien- und Investorenanfragen wenden Sie sich bitte an:
press@the-kingfish-company.com
ir@the-kingfish-company.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung ist nicht Teil eines Angebots zum Verkauf oder einer Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren des Unternehmens und stellt auch kein solches Angebot dar. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Kopien dieser Bekanntmachung werden nicht erstellt und dürfen nicht in Ländern verteilt oder verschickt werden, in denen eine solche Verteilung ungesetzlich wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde. Jedes Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere erfolgt mittels eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiёle Markten) genehmigten und von der Gesellschaft veröffentlichten Prospekts. Anleger sollten die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere nur auf der Grundlage der im Prospekt enthaltenen Informationen zeichnen. Die Ausgabe, die Zeichnung oder der Kauf von Aktien der Gesellschaft unterliegt in bestimmten Rechtsordnungen besonderen rechtlichen oder regulatorischen Beschränkungen.
Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen dementsprechend nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor und es besteht eine Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen der US-Bundesstaaten. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, einen Teil des Angebots in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten wird ausschließlich an "qualifizierte institutionelle Käufer" gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act erfolgen.
Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass jedes Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme der Niederlande und Norwegens, der die Prospektverordnung (EU) (2017/1129, in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote im Rahmen der Prospektverordnung in der in diesem Relevanten Mitgliedstaat umgesetzten Fassung erfolgen wird. Dementsprechend darf jede Person, die in diesem relevanten Mitgliedstaat ein Angebot von Wertpapieren macht oder zu machen beabsichtigt, die Gegenstand des in dieser Bekanntmachung beschriebenen Angebots sind, dies nur unter Umständen tun, unter denen für die Gesellschaft oder die Verwalter keine Verpflichtung entsteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zu veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 16 der Prospektverordnung zu ergänzen, jeweils in Bezug auf ein solches Angebot. Weder die Gesellschaft noch die Verwalter haben die Abgabe eines Angebots der Wertpapiere durch einen Finanzintermediär genehmigt und tun dies auch nicht, mit Ausnahme der Angebote der Verwalter, die die endgültige Platzierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere darstellen. Weder die Gesellschaft noch die Verwalter haben die Abgabe eines Angebots von Wertpapieren unter Umständen genehmigt, unter denen die Gesellschaft oder die Verwalter verpflichtet sind, einen Prospekt für ein solches Angebot zu veröffentlichen oder zu ergänzen, noch genehmigen sie dies.
Diese Mitteilung wird nur an Personen im Vereinigten Königreich verteilt und ist nur an diese gerichtet, die (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") oder (ii) vermögende Personen und andere Personen, an die diese Mitteilung rechtmäßig übermittelt werden darf, im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order sind (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieser Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für relevante Personen verfügbar und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt. Personen, die diese Mitteilung verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
Die in dieser Bekanntmachung erörterten Sachverhalte können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen und durch Wörter wie "glauben", "erwarten", "antizipieren", "Strategie", "beabsichtigen", "schätzen", "werden", "können", "fortsetzen", "sollten" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren erheblich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Dazu gehören unter anderem Änderungen des Investitionsniveaus im öffentlichen Sektor, Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und Marktbedingungen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, die Fähigkeit des Unternehmens, qualifiziertes Personal zu gewinnen, zu halten und zu motivieren, Änderungen der Fähigkeit des Unternehmens, kommerziell akzeptable Akquisitionen und strategische Investitionen zu tätigen, sowie Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und die möglichen Auswirkungen von Gerichtsverfahren und Klagen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse wesentlich von den Erwartungen abweichen, die in dieser Mitteilung durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie dafür, dass die Annahmen, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung zugrunde liegen, fehlerfrei sind, noch übernimmt es die Verantwortung für die zukünftige Richtigkeit der in dieser Mitteilung geäußerten Meinungen oder die Verpflichtung, die Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um späteren Ereignissen Rechnung zu tragen. Sie sollten sich nicht in unangemessener Weise auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Bekanntmachung verlassen.
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