THE KINGFISH COMPANY N.V. Unterzeichnung des CLA-Konversionsabkommens
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Kats, Niederlande – 18. Mai 2026 – Es wird auf die am 12. Mai 2026 von The Kingfish Company N.V. (Euronext Growth Oslo: KING) (die “Gesellschaft” oder “Kingfish”) veröffentlichte Börsenmitteilung (die “Restrukturierungsmitteilung”) Bezug genommen, die sich auf eine beabsichtigte umfassende Umstrukturierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft (die “Restrukturierung”) bezieht. “). Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die in der Restrukturierungsmitteilung zugewiesenen Bedeutungen.
Das Unternehmen gibt hiermit bekannt, dass es das CLA-Konvertierungsabkommen zur Umwandlung aller ausstehenden Verpflichtungen gemäß dem CLA unterzeichnet hat, einschließlich der ansammelten und unbezahlten Zinsen, die insgesamt auf rund 49 Millionen Euro belaufen, in rund 363.093.479 neue Stammaktien der Gesellschaft. Die endgültige Anzahl der neuen Aktien hängt von der genauen Durchführung der Restrukturierung ab. Zusätzlich können im Rahmen des Nachfolgeangebots weitere Aktien ausgegeben werden, wie in der Restrukturierungsmitteilung weiter beschrieben.
Wie in der Restrukturierungsmitteilung näher erläutert, wird der Umwandlungspreis jedes CLA-Kreditgebers vollständig durch Abzug aus dem entsprechenden ausstehenden Betrag dieses Kreditgebers gedeckt, und nach Abschluss der CLA-Umwandlung wird die CLA-Vereinbarung aufgelöst.
Die Vollendung der CLA-Umwandlung hängt von der Erfüllung oder Abweichung unter anderem der folgenden Bedingungen ab: (i) die Durchführung des geänderten SFA, (ii) die Durchführung der Privatplatzierung und (iii) die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beilegung der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung.
Die Umsetzung des CLA-Konversionsabkommens stellt die Erfüllung einer der Bedingungen für die Vollendung der Privatplatzierung dar, wie in der Restrukturierungsmitteilung näher erläutert.
Für Medien- und Investorenanfragen wenden Sie sich bitte an press@the-kingfish-company.com ir@the-kingfish-company.com
Diese Informationen werden gemäß den Anforderungen der fortgesetzten Verpflichtungen von Euronext Growth Oslo veröffentlicht.
Über das Unternehmen Kingfish
Die Kingfish Company ist ein Pionier und Marktführer im Bereich nachhaltiger landbasierter Aquakultur und spezialisiert auf die Produktion von hochwertigem Yellowtail Kingfish.
Das Unternehmen betreibt seine Flaggschiffanlage, Kingfish Zeeland, in den Niederlanden.
Die Produktion basiert auf fortschrittlichen Kreislaufsystemen für Aquakulturen (RAS), die eine biologische Sicherheit und eine Umweltkontrolle gewährleisten.
Die Tiergesundheit hat höchste Priorität, und die Fische werden ohne Antibiotika oder Impfstoffe gezüchtet.
Alle Prozesse werden mit 100% erneuerbarer Strom betrieben und das Meerwasser wird zur Wasserstofferzeugung verwendet, um die Wasserressourcen zu schonen.
Das Hauptprodukt des Unternehmens, der Yellowtail Kingfish (auch Ricciola, Hiramasa oder Greater Amberjack genannt), ist eine vielseitige Premium-Art, die in italienischen und asiatischen Fusion-Kochmethoden sehr geschätzt wird.
Ihre Produkte sind nach den Best Aquaculture Practices (BAP), GLOBALG.A.P. und Friend of the Sea als nachhaltig und umweltverträglich zertifiziert.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Ankündigung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots., alle Wertpapiere des Unternehmens. Die Verteilung dieser Mitteilung und anderer Informationen kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein.
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Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere wurden nicht und werden auch nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933, in seiner geänderten Fassung (“Securities Act”), registriert und dürfen daher in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß den entsprechenden Bestimmungen des U.S. State Securities Laws registriert oder unterliegen einer entsprechenden Ausnahme von den Registrierungspflichten gemäß dem Securities Act.
Das Unternehmen beabsichtigt nicht, einen Teil der Angebotsleistung oder seine Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder eine öffentliche Platzierung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
Der Verkauf der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten erfolgt ausschließlich an “qualifizierte institutionelle Käufer”, wie in Regel 144A des Securities Act definiert.
In jedem Mitgliedstaat des EWR richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Investoren in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektverordnung, d. h. ausschließlich an Investoren, die in diesem Mitgliedstaat des EWR das Angebot ohne ein genehmigtes Prospekt erhalten können.
Der Ausdruck “Prospektverordnung” bezeichnet die Verordnung 2017/1129 in der geänderten Fassung sowie alle geltenden Durchführungsmaßnahmen in jedem Mitgliedstaat. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Investoren im Sinne des Artikels 15 der Anlage 1 der Verordnung über öffentliche Angebote und Zulassungen zum Handel von 2024 und an diese Personen, die i) Anlageberater im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung über Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Finanzmarketing) (in der geänderten Fassung) (“Verordnung”) sind oder ii) Personen im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung (hochverfügbare Unternehmen, eingetragene Vereinigungen usw.) (alle). Diese Personen werden zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet. Diese Materialien sind ausschließlich an die Relevante Personen gerichtet und dürfen nicht von Personen, die nicht zu den Relevanten Personen gehören, genutzt oder als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Jede Investition oder Investitionsaktivität, die in dieser Mitteilung erwähnt wird, ist nur für die entsprechenden Personen zugänglich und wird nur mit diesen Personen durchgeführt.
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Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen.
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